Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von den EinzelberaterInnen der Inspirationszone (nachstehend „EinzelberaterInnen der IZ” genannt) mit ihren VertragspartnerInnen (nachstehend “Kunde” genannt). Sie gelten insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte und ergänzen die schriftlichen Vereinbarungen.
1. ALLGEMEINES
(1) Für sämtliche Geschäfte zwischen Kunde und den EinzelberaterInnen der IZ gelten ausschließlich diese AGB.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit die EinzelberaterInnen der IZ sie schriftlich anerkannt haben.
(3) Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sollten in Schriftform erfolgen.
2. AUFTRAG, VERTRAG
(1) Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und den EinzelberaterInnen der IZ sind die entsprechenden Auftragsbestätigungen. Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten werden von beiden Parteien schriftlich vereinbart und werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen Kunde und den Einzelberater*innen der IZ. Der Vertrag mit dem aktuellsten Datum ist immer der Bindende. Der Kunde ist nach Annahme des Auftrages an die EinzelberaterInnen gebunden.
(2) Kunde und die EinzelberaterInnnen der IZ verpflichten sich über alle aus Anlass der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen Tatsachen Stillschweigen zu wahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Dies gilt für alle Informationen, sofern sie nicht offensichtlich geworden sind.
3. URHEBERRECHT
(1) Alle von den EinzelberaterInnen der IZ erstellten Arbeiten sind bis zur (Teil-)Annahme durch den Kunden Eigentum der IZ. Der Kunde kann alle Arbeiten in der vereinbarten Art und Weise und dem vereinbarten Umfang nutzen.
(2) Vervielfältigungen und weitere Verwertungen gleich welcher Art, gleich mit welchem Medium, die über den Auftrag hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IZ.
(3) Die von den EinzelberaterInnen der IZ vorgestellten Konzepte sind allesamt urheberrechtlich geschützt. Bei einer Präsentation handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot. Das einer Präsentation zugrunde liegende Konzept, die Präsentationsunterlagen selbst und die sonst zur Verfügung gestellten Unterlagen sind rechtlich (urheberrechtlich) geschützt und dürfen von dem betreffenden Kunden, für welchen die Präsentation erstellt wurde, außerhalb einer Kooperation mit der IZ nicht für eigene Zwecke genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Die Präsentation und die zugrunde liegenden Konzepte sowie alle dem betreffenden Kunden im Zusammenhang mit dem jeweiligen Konzept zur Verfügung gestellten sowie bekannt gewordenen Informationen, insbesondere Präsentationen und damit zusammenhängende Unterlagen sowie alle bekannt gewordenen Details der Geschäftsbeziehungen, sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob zwischen den Parteien ein Vertrag zustande kommt und im Fall des Zustandekommens auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung der Parteien.
4. VERGÜTUNG
(1) Die in einer Auftragsbestätigung, in einer Vertragsvereinbarung oder in einem Angebot gerechneten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich dem zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatz.
(2) Alle Leistungen der EinzelberaterInnen der IZ, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle erwachsenen Fremdkosten und Auslagen der EinzelberaterInnen der IZ sind vom Kunden zu ersetzen.
(3) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, hat er den EinzelberaterInnen der IZ alle angefallenen Kosten zu ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Gleiches gilt, wenn Arbeiten der EinzelberaterInnen der IZ infolge von unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben des Kunden ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
5. NUTZUNGSRECHT
Die EinzelberaterInnen der IZ übertragen dem Kunden nach Bezahlung das im entsprechenden Vertrag festgelegte Nutzungsrecht.
6. KÜNDIGUNG
(1) Kündigt der Kunde einen Auftrag, den er gegenüber den EinzelberaterInnen der IZ freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Honorars der EinzelberaterInnen der IZ zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.
7. HAFTUNG
(1) Die EinzelberaterInnen der IZ haften nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die IZ ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Die EinzelberaterInnen der IZ haften nicht für Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt oder auf Ursachen, auf die die IZ keine Einflussmöglichkeit hat, zurückzuführen sind.
8. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENSERSATZ
(1) Nach Fertigstellung des Produktes ist der Kunde verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Produktion den vereinbarten Anforderungen entsprechen.
(2) Der Kunde hat offensichtliche Mängel sofort bei Annahme der Leistung der EinzelberaterInnen der IZ geltend zu machen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden.
(3) Die EinzelberaterInnen der IZ haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die EinzelberaterInnen der IZ sowie ihre Erfüllungs– und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
(5) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der Übrigen nicht. Sollten einzelne Klauseln unzulässig sein, so gilt stattdessen die entsprechende gesetzliche Regelung.
(2) Der Kunde gestattet den EinzelberaterInnen der IZ, ihn als Referenz zu benennen.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Kunde und der IZ ist Hamburg.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Mai 2021